Wissenswertes zum Thema Führerausweis

Wer als Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug führen möchte, benötigt dafür einen Führerausweis. Der Nachweis muss allerdings mit der Art des Gefährtes übereinstimmen. Im Führerausweis sind diese nämlich in unterschiedliche Kategorien unterteilt. Der Erwerb jeder Kategorie ist dann wiederum mit verschiedenen Voraussetzungen verbunden. Vor allem das Alter und Motorleistung spielen eine wichtige Rolle.

So gilt beispielsweise Kategorie A für Zweiräder. Diese wiederum ist nochmals in die Klassen A, -A und A1 untergliedert. A1 kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Jedoch beschränkt sich die Hubraumgrenze auf 50 ccm und einer Dauerleistung von 4 kW. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit dürfen dann Motorräder bis 125 ccm und einer Motorleistung von 11 kW gelenkt werden. Wer Motorräder mit einer stärkeren Motorleistung fahren möchte, benötigt dafür die Klasse -A, deren Leistung bis 35 kW und Leergewicht bis 0,20 kW pro Kilogramm geht. Alles, was darüber liegt, wird in die Klasse A eingestuft. Für diese wird allerdings ein Mindestalter von 25 Jahren vorausgesetzt.

Daneben ist wohl die am häufigsten erworbene Klasse die Kategorie B für Motorwagen (PKW) und dreirädrige Motorfahrzeuge. Wie ebenfalls bei der Kategorie A gibt es ähnliche Unterstufen (B, BE und B1). B gilt für ein Maximalgewicht bis 3,5 Tonnen und einer maximalen Sitzplatzgrenze von acht Sitzplätzen. Darüber hinaus darf das Gewicht eines genutzten Anhängers nicht mehr als 0,75 Tonnen sein. Alle Fahrzeugkombinationen, die nicht darunter fallen, gehören zur Unterkategorie BE mit Ausnahme von dreirädrigen Motorfahrzeugen (B1) mit einem Leergewicht von weniger als 0,55 Tonnen.

Größere Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen, wie etwa Lkws, werden in die Kategorie C (C, CE, C1 und C1E) unterteilt. Für die Unterstufen gilt jeweils ein unterschiedliches Gesamtgewicht beim Motorwagen und Anhänger. Bei C 3,5 Tonnen bei der Zugmaschine und 0,75 Tonnen beim Anhänger, CE 3,5 Tonnen bei der Zugmaschine und mehr als 0,75 Tonnen beim Anhänger, C1 7,5 Tonnen bei der Zugmaschine und 0,75 Tonnen beim Anhänger und C1E 12,0 Tonnen bei der Zugmaschine und mehr als 0,75 Tonnen beim Anhänger.

Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Personentransport gedacht sind, gibt es allerdings eine gesonderte Kategorie D (D, DE, D1 und D1E). Für diese wird auch ein Mindestalter von 21 Jahren vorausgesetzt. Für alle Unterstufen gilt jedoch dasselbe für das Gesamtgewicht beim Motorwagen und Anhänger wie bei der Kategorie C. Lediglich bei der Unterstufe D1 wird eine Sitzplatzgrenze auf 16 Sitzplätze beschränkt.

Neben den vier genannten Kategorien gibt es weitere Spezialkategorien beim Führerausweis für Motorfahrräder (Kategorie M), Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren (Kategorie F) und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (Kategorie G). Diese können teilweise schon ab 14 Jahren erworben werden.
Ein Führerausweis kann bei der Citys Fahrschule Zürich erworben werden.

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