Alles über den Motorradführerschein

Es gibt keinen Universalführerschein, sondern mehrere Klassen für verschiedene Fahrzeugtypen, darunter auch unterschiedliche Kategorien von Motorrädern. Hier gibt es die Motorradführerscheine AM, A1, A2 und A. Man muss ein Mindestalter von 15 / 16 Jahren für die Klasse AM Besitzen. Diese Klasse ist für Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Der Motor darf eine Kapazität von 50 cm³ und 4 kW haben. Das Mindestalter der Klasse A1 beträgt hier 16 Jahre. Die Klasse gilt für Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³, 11 kW / 15 PS und / 15 PS und 0,1 kW/kg. Seit Ende 2019 dürfen Sie Motorräder dieser Klasse auch mit einem regulären deutschen Pkw-Führerschein (Klasse B) fahren, sofern Sie ein Mindestalter von 25 Jahren haben, Ihren Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen und verpflichten sich zu 13,5 Stunden theoretischer und praktischer Fahrausbildung.

Für die Klasse A2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sie gilt für Motorräder mit maximal 35 kW / 48 PS und 0,2 kW/kg. Das Mindestalter für diese Klasse a ist 24 Jahre bzw. 20 Jahre, wenn Sie seit zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besitzen. Sie ist gültig für Motorräder mit einem Hubraum über 50 cm³, über 45 km/h und 15 kW max. 35 kW / 48 PS und 0,2 kW/kg. Dies ist die „normale“ Klasse für einen Motorradführerschein und die Art, die Sie für eine typische Renn- oder Reisemaschine benötigen.

Fahrschule
Um einen Motorradführerschein der Klasse A zu machen, müssen Sie Fahrschulunterricht nehmen. Es gibt ein Minimum an theoretischem und praktischem Unterricht, den Sie belegen müssen. Sie können jederzeit auf eigene Kosten weitere Übungsstunden nehmen. Wenn Sie bereits den Führerschein der Klasse B haben, halbiert sich die Anzahl an Theoriestunden von 12 auf 6. Für die praktischen Fahrstunden benötigen Sie eine eigene Motorradausrüstung. Sie müssen auch einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs mit einer bestimmten Länge bestehen. Um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis vom Bürgeramt. Da es einige Zeit dauern wird, bis Sie einen Termin und die Genehmigung bekommen, sollten Sie so früh wie möglich damit beginnen. Für den eigentlichen Termin benötigen Sie einen gültigen Personalausweis sowie Passbild, einen Nachweis, dass Sie den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs bestanden haben sowie den Vertrag der Fahrschule. Die Erlaubnis ist 12 Monate gültig und berechtigt Sie zur Prüfung bei einer TÜV- oder Dekra-Stelle Ihrer Wahl. Der Test umfasst eine Reihe von Fragen. Die gute Nachricht ist, dass die Testfragen genau die gleichen sind wie das Kursmaterial. Am besten lernt man alles auswendig. Wenn Sie mehr als zwei Fragen auslassen, werden Sie durchfallen.

Die praktischen Prüfungen
Nach ausreichenden Fahrstunden, zu denen auch Überlandfahrten, Nachtfahrten und Autobahnfahrten gehören, kann Ihre Fahrschule die praktische Prüfung ansetzen. Sie müssen einige Fahrmanöver durchführen und Ihr Können für Stadt- und Autobahnfahrten unter Beweis stellen. Wenn Sie bestehen, erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein. Wenn Ihre reguläre Lizenz fertig ist, können Sie sie abholen oder sich per Post zusenden lassen. 

Wenn Sie mehr zum Thema Motorradführerschein erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der A&A Fahrschule besuchen.

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